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Heute

11.03.2010, 16:00 - 18:00 Uhr

Gymnastik Spiele und Turnen für Kinder

Gymnastik, Spiele und Turnen für Kinder

Coesfelder Str.
45891 Gelsenkirchen

11.03.2010, 18:00 - 20:00 Uhr

Leichtathletik und Ballsport

Leichtathletik und Ballsport

Coesfelder Str.
45891 Gelsenkirchen

11.03.2010, 20:00 - 21:45 Uhr

Gymnastik für Frauen und Männer

Gymnastik für Frauen und Männer

Coesfelder Str.
45891 Gelsenkirchen

Vereinssatzung

§ 1 Zweck des Vereins

1.10 Der Verein hat den Zweck, den Sport zu pflegen, die Jugend an verschiedene Sportarten heranzuführen und unter den Mitgliedern geselligen Umgang zu fördern.
1.20 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
1.30 Er ist politisch und konfessionell neutral.
1.40 Der Vereinszweck soll durch folgende Mittel erreicht werden:
1.41 Gewährung eines regelmäßigen und geordneten Sportbetriebes,
1.42 Durchführung von Trainings- und Übungsstunden unter Anleitung geeigneter Übungsleiter,
1.43 Abhalten von Versammlungen und Vorträgen,
1.44 Veranstaltung von Gesellschaftsabenden und Wanderausflügen.

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§ 2 Name, Sitz und Farben des Vereins; Geschäftsjahr

2.10 Der Verein führt den Namen Turnverein Buer-Erle 1910. Die Kurzform des Namens lautet "TV ERLE 10".
2.20 Der Verein hat seinen Sitz in Gelsenkirchen-Buer. Die Postanschrift ist die des 1. Vorsitzenden.
2.30 Die Vereinsfarben sind Rot und Weiß.
2.40 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2.50 Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Name wird sodann mit dem Zusatz "eingetragener Verein" / "e.V." versehen.

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§ 3 Mitgliedschaft

3.10 Mitglied kann jeder am Sport Interessierte werden.
3.20 Der Verein besteht aus Ehrenmitgliedern, aktiven und passiven Mitgliedern.
3.30 Personen, die sich in besonderem Maße Verdienste für den Verein erworben haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
3.40 Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die an den sportlichen Veranstaltungen aktiv teilnehmen.
3.50 Passive Mitglieder sind Mitglieder, die sich selbst nicht sportlich betätigen, aber im übrigen die Interessen des Vereins fördern.

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§ 4 Rechte der Mitglieder

4.10 Alle Mitglieder haben das Recht, der Mitgliederversammlung und dem Vorstand Anträge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
4.21 Ehrenmitglieder und Mitglieder, die am 1. Januar des laufenden Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
4.22 Mitglieder, die am 1. Januar des laufenden Geschäftsjahres das 14. Lebensjahr vollendet und das 18. noch nicht vollendet haben, sind stimm-berechtigt in der Jugendversammlung.
4.30 Soweit es die Haushaltslage des Vereins zulässt, kann der Vorstand beschließen, den vom Verein delegierten Teilnehmern an Sportwettkämpfen die Reise- und Wettkampfkosten ganz oder teilweise zu ersetzen.

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§ 5 Pflichten der Mitglieder

5.10 Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Vereins zu fördern und das Vereinseigentum schonend zu behandeln.
5.20 Mit Beginn der Mitgliedschaft erwächst gegenüber dem Verein die Verpflichtung zur Zahlung eines Beitrages. Der Beitrag ist eine Bringschuld, er wird jeweils im voraus zu Beginn eines Vierteljahres fällig. Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt, sie kann für Mitgliedergruppen verschieden sein.
5.30 In Ausnahmefällen kann der Geschäftsführende Vorstand beschließen, einem bedürftigen Mitglied den Beitrag für einen Zeitraum bis zu einem Jahr zu stunden oder zu erlassen.
5.40 Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

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§ 6 Beginn der Mitgliedschaft

6.10 Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen.
6.20 Über den Aufnahmeantrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Wird der Antrag abgelehnt, kann der Antragsteller hiergegen innerhalb eines Monates bei dem 1. Vorsitzenden Berufung zur Mitgliederversammlung einlegen. Innerhalb eines weiteren Monats ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen; diese entscheidet endgültig über den Aufnahmeantrag.
6.30 Der Übertritt vom aktiven in den passiven Mitgliedstand oder umgekehrt muss dem 1. Vorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden, er wird mit Beginn des darauf folgenden Vierteljahres wirksam.
6.40 Für aktive Mitglieder wird eine Aufnahmegebühr erhoben. Die Höhe wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
6.41 In begründeten Fällen kann der Geschäftsführende Vorstand beschließen, einem Mitglied die Aufnahmegebühr zu erlassen.

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§ 7 Ende der Mitgliedschaft

7.10 Die Mitgliedschaft endet durch Tod, durch Austritt, durch Ausschluß.
7.20 Die Austrittserklärung hat schriftlich gegenüber dem 1. Vorsitzenden zu erfolgen. Sie wird mit Beginn des folgenden Vierteljahres wirksam.
7.30 Der Ausschluss erfolgt
7.31 bei groben oder wiederholtem Verstoß gegen die Vereinssatzung oder gegen die Interessen des Vereins,
7.32 wegen groben unsportlichen oder unkameradschaftlichen Verhaltens,
7.33 wenn das Vereinsmitglied trotz erfolgter Mahnung länger als ein Jahr keine Beiträge entrichtet hat.
7.40 Über den Ausschluss nach 7.31 und 7.32 entscheidet der Ehrenrat.
7.41 Vor der Entscheidung ist dem betroffenen Mitglied unter Festsetzung einer Frist von einem Monat Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder in einer mündlichen Verhandlung zu den erhobenen Vorwürfen vor dem Ehrenrat zu äußern.
7.50 Den Ausschluss nach 7.33 beschließt der geschäftsführende Vorstand.
7.60 Der Ausschliessungsbeschluß ist dem Mitglied unter eingehender Darlegung der Gründe durch eingeschriebenen Brief bekanntzumachen.
7.70 Gegen diesen Beschluss ist die Berufung zur Mitgliederversammlung statthaft. Die Berufung muss innerhalb eines Monates nach Zustellung des Ausschließungsbeschlusses beim 1. Vorsitzenden schriftlich eingelegt werden. Innerhalb eines weiteren Monates ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen, in der dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur persönlichen Rechtfertigung zu geben ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.
7.80 Der Ausschluss wird wirksam mit Ablauf der Berufungsfrist nach 7.7 oder nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.
7.90 Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. unbeschadet des Anspruches des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Sacheinlagen oder Spenden ist ausgeschlossen.

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§ 8 Aufbau des Vereins

8.10 Der Gesamtvorstand kann Einzelmitglieder zu Sportabteilungen zusammenschließen
8.20 Mit Kenntnis des Gesamtvorstandes können Abteilungen eigene Statuten aufstellen, die jedoch dem Inhalt dieser Satzung nicht widersprechen dürfen.
8.30 Das Finanzwesen bleibt beim Gesamtverein. Die Mitgliedschaft in einer Abteilung setzt die Mitgliedschaft im Gesamtverein voraus.

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§ 9 Organe des Vereins

9.0 Organe des Vereins sind:
9.1 die Mitgliederversammlung
9.2 die Jugendversammlung
9.3 der Gesamtvorstand
9.4 der geschäftsführende Vorstand
9.5 der Ehrenrat

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§ 10 Mitgliederversammlung

10.10 Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie hat folgende Aufgaben:
Die Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes des Vorstandes, des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer und Erteilung der Entlastung, Aufstellung des Haushaltsplanes, die Wahl von Vorstandsmitgliedern, die Wahl von zwei Kassenprüfern, Ernennung von Ehrenmitgliedern, Beschlussfassung über eingebrachte Anträge, Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
10.20 Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich, möglichst im ersten Viertel eines Kalenderjahres, durch den Geschäftsführenden Vorstand einzuberufen. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen schriftlich einzuladen.
10.21 Die ordentliche Mitgliederversammlung kann Beschlüsse fassen über Gegenstände, die auf der Tagesordnung bezeichnet sind, Anträge die mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingereicht wurden und Anträge, die in der Versammlung selbst gestellt werden, die Unterstützung durch mindestens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder finden und keine Satzungsänderung verlangen.
10.44 Die Mitgliederversammlungen sind immer beschlussfähig. Sie fassen Ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, es sei denn, Gesetz oder Satzung schreiben eine andere Stimmenmehrheit vor. Eine Vertretung in der Stimmabgabe ist unzulässig.
10.45 Die Tagesordnung, die Zahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind in ein Verhandlungsbuch einzutragen oder so zu heften, dass ihre Vollständigkeit gesichert ist. Bei Wahlen sind die Namen der Vorgeschlagenen und die Zahl der auf sie entfallenden Stimmen anzugeben. Die Niederschritt ist am Ende der Versammlung zu verlesen und vom Versammlungsleiter, dem Schriftführer und zwei Teilnehmern der Mitgliederversammlung, die nicht dem Vorstand angehören, zu unterschreiben.

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§ 11 Jugendversammlung

11.10 Die Jugendversammlung dient der Willensbildung der 14- bis 18-jährigen Mitglieder. Sie wählen aus ihren Reihen den 1. Jugendsprecher, den 2. Jugendsprecher und einen Schriftführer.
11.20 Für die Einberufung, Tagesordnung, Leitung und Beschlussfassung gilt § 10 sinngemäß.

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§ 12 Gesamtvorstand

12.10 Dem Gesamtvorstand obliegt die Gesamtleitung des Vereins. Er bestimmt gemäß den Beschlüssen und den Anregungen der Mitglieder- und der Jugendversammlungen die Richtlinien der Vereinsarbeit und ernennt die Mitglieder notwendiger Arbeitsausschüsse.
12.20 Ihm gehören an: der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Oberturnwart, der Schriftführer, der Kassenwart, je ein Fachwart der einzelnen Sportabteilungen, der 1. Jugendsprecher und die Kassierer.
12.31 Die beiden Vorsitzenden, der Oberturnwart, der Schriftführer, der Kassenwart sowie die Kassierer werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der 1. Jugendsprecher wird von der Jugendversammlung für ein Jahr gewählt.
12.32 Die Fachwarte werden von den Mitgliedern der einzelnen Sportabteilungen für zwei Jahre direkt gewählt und in den Gesamtvorstand entsandt. Die Fachwartswahlen finden jeweils in der ersten planmäßigen Übungsstunde eines geraden Geschäftsjahres statt. Gewählt ist der, der die einfache Stimmenmehrheit der Erschienenen erhält.
12.33 Soweit Abteilungen von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch machen, kann die Mitgliederversammlung fehlende Fachwarte ernennen.
12.34 Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Mitglieder das Recht, einen Ersatz bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen.
12.35 Die Mitglieder des Gesamtvorstandes bleiben jeweils so lange im Amt, bis neue Mitglieder durch die Mitgliederversammlung ordnungsgemäß gewählt sind.
12.36 Wiederwahlen sind zulässig.
12.37 Alle oder einzelne Mitglieder des Gesamtvorstandes können jederzeit durch eine Mitgliederversammlung abberufen werden. Diese Versammlung entscheidet zugleich über Neuwahlen für die restliche Dauer der normalen Legislaturperiode.
12.38 Die nach dieser Satzung ersten Amtszeiten des 2. Vorsitzenden und des Kassenwartes enden nach einem Jahr.
12.40 Der Gesamtvorstand hält regelmäßig, mindestens vierteljährlich, Sitzungen ab. Die Sitzungen werden von dem Geschäftsführenden Vorstand einberufen. Die Leitung hat der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der2. Vorsitzende, bei Verhinderung beider ein vom 1. Vorsitzenden bestimmter Vertreter.
12.50 Der Gesamtvorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens fünf seiner Mitglieder anwesend sind. Er faßt seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der Erschienenen.
12.60 Die Beschlüsse des Gesamtvorstandes sind in ein Verhandlungsbuch einzutragen und von dem Versammlungsleiter. dem Schriftführer und einem weiteren Mitglied zu unterschreiben.

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§ 13 Geschäftsführender Vorstand

13.10 Der Geschäftsführende Vorstand erledigt die laufenden Vereinsangelegenheiten. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Durchführung der Vereinsbeschlüsse. Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 1000 DM belasten, bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes.
13.20 Dem Geschäftsführenden Vorstand gehören an:
der 1. Vorsitzende,
der 2. Vorsitzende,
der Oberturnwart,
der Schriftführer und
der Kassenwart.
13.30 Der 1. Vorsitzende, bei seiner Verhinderung der 2. Vorsitzende, vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB.
13.40 In dringenden Fällen können vor der Beschlußfassung durch den zuständigen Vorstand der 1. Vorsitzende Rechtsgeschäfte bis zu 300 DM und der 2. Vorsitzende bis zu 200 DM je Geschäftsjahr im Namen des Vereins abschließen.
13.50 Dem Oberturnwart.obliegt die fachliche Leitung des Sportbetriebes.
13.60 Der Schriftführer protokolliert die Verhandlungsbeschlüsse und unterrichtet die Öffentlichkeit über die Vereinsarbeit.
13.70 Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und das Vereinsvermögen, er führt Buch über alle Einnahmen und Ausgaben. Zahlungsanweisungen bedürfen seiner Unterschrift. Er führt die Mitgliederdatei.
13.80 Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes müssen vollgeschäftsfähig nach dem geltenden Recht sein.
13.90 Der Geschäftsführende Vorstand tritt auf Ersuchen eines oder mehrerer seiner Mitglieder zusammen. Er fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die vom 1. Vorsitzenden oder seinem Vertreter einberufen und geleitet werden. Das Organ ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Anwesenden gefaßt.
13.100 Die Beschlüsse des Geschäftsführenden Vorstandes sind in ein Verhandlungsbuch einzutragen und von den anwesenden Mitgliedern zu unterschreiben.

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§ 14 Ehrenrat

14.10 Dem Ehrenrat obliegt die Untersuchung und Beschlussfassung des Vereinsausschlusses nach §§ 7.31 und 7.32. Er tritt nur bei Bedarf zusammen.
14.21 Dem Ehrenrat gehören an: ein Vertreter des Geschäftsführenden Vorstandes, ein Vertreter des übrigen Gesamtvorstandes und drei Vereinsmitglieder, die nicht dem Vorstand angehören.
14.22 Die Vorstandsvertreter und ein Vereinsmitglied sind vom Gesamt-vorstand zu benennen. Die zwei anderen Vereinsmitglieder sollte der Auszuschließende benennen. Macht er von seinem Recht keinen Gebrauch, werden die beiden Kassenprüfer in den Ehrenrat berufen.
14.30 Der Ehrenrat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit aller Ehrenratsmitglieder.
14.40 Die Beschlüsse sind zu protokollieren, von allen Mitgliedern zu unterschreiben und dem geschäftsführenden Vorstand zuzuleiten.

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§ 15 Versicherung

Für alle Mitglieder gelten die Bestimmungen der Sportunfall- und Haftpflichtversicherung im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.. Die Versicherungsbeiträge zahlt der Verein.

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§ 16 Korporatives Anschlussrecht

16.10 Der korporative Anschluss des Vereins an andere zweckentsprechende Fachorganisationen oder an Fachverbände, die den Interessen des Vereins dienen, ist mit Zweidrittel-Mehrheitbeschluss der abgegebenen gültigen Stimmen einer Mitgliederversammlung möglich. Die gleiche Stimmenmehrheit gilt für einen Austritt.
16.20 Soweit der Verein oder Abteilungen des Vereins Fachverbänden angeschlossen sind, erkennen die zugehörigen Mitglieder die Sport-Ordnungen dieser Verbände an.

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§ 17 Satzungsänderung

Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei der Einladung ist die Angabe der zu ändernden Paragraphen in der Tagesordnung bekannt zu machen. Ein Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen.

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§ 18 Vereinsauflösung

18.10 Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei drei Viertel der erschienenen Mitglieder für die Auflösung stimmen müssen.
18.20 Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Geschäfte zwei Liquidatoren.
18.30 Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt sein Vermögen an den Landessportbund Nordrhein-Westfalen. Es muss unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports verwendet werden.

Gelsenkirchen-Buer, den 16. Februar 1974 und 10. Februar 1980

Der Verein wurde am 9. Februar 1975 beim Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer unter der Nummer 498 in das Vereinsregister eingetragen.

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Termine

26.03.2010, 19:00 Uhr

Vorstandssitzung

Treffen des erweiterten Vorstandes

Gaststätte "Zum Türmchen"
Oststr. 41
45891 Gelsenkirchen
private vorstandssitzung_1269626400
  • Ideen
  • Status
  • Verschiedenes
  • Zeit und Ausgaben
  • Ziele

23.04.2010, 19:00 Uhr

Vorstandssitzung

Treffen des erweiterten Vorstandes

Gaststätte "Zum Türmchen"
Oststr. 41
45891 Gelsenkirchen
private vorstandssitzung_1272042000
  • Ideen
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  • Ziele

13.05.2010, 10:00 Uhr

Wandertag

Treffpunkt Parkplatz Sportplatz Offene Tür (organisiert von Harry Pukallus)

Sportplatz Offene Tür
Adenauerallee 34
45894 Gelsenkirchen
public wandertag_1273737600

28.05.2010, 19:00 Uhr

Vorstandssitzung

Treffen des erweiterten Vorstandes

Gaststätte "Zum Türmchen"
Oststr. 41
45891 Gelsenkirchen
private vorstandssitzung_1275066000
  • Ideen
  • Status
  • Verschiedenes
  • Zeit und Ausgaben
  • Ziele

25.06.2010, 19:00 Uhr

Vorstandssitzung

Treffen des erweiterten Vorstandes

Gaststätte "Zum Türmchen"
Oststr. 41
45891 Gelsenkirchen
private vorstandssitzung_1277485200
  • Ideen
  • Status
  • Verschiedenes
  • Zeit und Ausgaben
  • Ziele

10.07.2010, 11:00 Uhr

Radtour 2010: Auf den Spuren der Industrienatur

3-Halden-Radtour Rungenberg Lichtplastik, Halde Prosper Tetraeder Bottrop, Schurenbachhalde Stahlbramme (ca. 35km, nähere Information bei Heidrun Willmann, Tel. 7 50 25)

Hauptschule Surkampstraße
Surkampstr. 29
45891 Gelsenkirchen
public radtour 2010: auf den spuren der industrienatur_1278752400

31.08.2010, 19:00 Uhr

Vorstandssitzung

Treffen des erweiterten Vorstandes

Gaststätte "Zum Türmchen"
Oststr. 41
45891 Gelsenkirchen
private vorstandssitzung_1283274000
  • Ideen
  • Status
  • Verschiedenes
  • Zeit und Ausgaben
  • Ziele

04.09.2010, 11:00 Uhr - 04.09.2010, 20:00 Uhr

100-Jahr-Feier

100-Jahr-Feier auf dem Gelände der Gerhart-Hauptmann-Realschule

Gerhart-Hauptmann-Realschule
Mühlbachstr. 3
45891 Gelsenkirchen
public 100-jahr-feier_1283590800

29.10.2010, 19:00 Uhr

Vorstandssitzung

Treffen des erweiterten Vorstandes

Gaststätte "Zum Türmchen"
Oststr. 41
45891 Gelsenkirchen
private vorstandssitzung_1288371600
  • Ideen
  • Status
  • Verschiedenes
  • Zeit und Ausgaben
  • Ziele

26.11.2010, 19:00 Uhr

Vorstandssitzung

Treffen des erweiterten Vorstandes

Gaststätte "Zum Türmchen"
Oststr. 41
45891 Gelsenkirchen
private vorstandssitzung_1290794400
  • Ideen
  • Status
  • Verschiedenes
  • Zeit und Ausgaben
  • Ziele

16.12.2010, 18:00 Uhr

Nikolausfeier

Nikolausfeier der Jugendabteilung

Sporthalle der GHR
Coesfelder Str.
45891 Gelsenkirchen
public nikolausfeier_1292518800

18.12.2010, 20:00 Uhr

Jahresabschlußfeier

Jahresabschluß- bzw. Weihnachtsfeier

Aula der Hauptschule an der Surkampstr.
Surkampstr. 29
45891 Gelsenkirchen
public jahresabschlussfeier_1292698800
(Stand: 06.03.2010)